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Evakuierungshelfer

20 Euro
Location 1

Beschreibung

Die Evakuierungshelfer-Ausbildung erfolgt auf Basis des § 10 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher oder externe Arbeitnehmer (m/w/d) auf dem Firmengelände durch entsprechende Personen und Maßnahmen gesichert werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, hierfür Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen.


Bevorstehende Sessions


Kontaktangaben

  • Lindenstraße 14, 10969 Berlin

    +49 (0) 456 7890

    info@website.de


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