Infos:
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Evakuierungshelfer/in
Die Evakuierungshelfer-Ausbildung erfolgt auf Basis des § 10 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher oder externe Arbeitnehmer (m/w/d) auf dem Firmengelände durch entsprechende Personen und Maßnahmen gesichert werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, hierfür Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen.
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Begehungen
Brandschutzkonzepte benötigen ein fundiertes Wissen in sämtlichen Bereichen des vorbeugenden Brandschutzes – von der Theorie bis hin zu den Details der Leitungsanlagen-Richtlinie. Bei der konkreten Umsetzung ist Praxiserfahrung ein ganz entscheidender Aspekt. Falsche Einschätzungen können die Kosten für den Brandschutz unangemessen in die Höhe treiben. Oft sind es kleine, aber feine Detaillösungen, die teure anlagentechnische Kompensationsmaßnahmen überflüssig machen. Über eine umfassende Analyse der objekt- und nutzerspezifischen Situation lassen sich Kennziffern ermitteln, die eine genaue Einschätzung der Räumungssituation ermöglichen. Darauf aufbauend kann dann ein funktionierendes Evakuierungskonzept erstellt werden, das die Schutzziele integriert und den neusten Brandschutzvorgaben entspricht.
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Brandschutzhelfer/in
Die Aufgaben als Brandschutzhelfer liegen vor allem in der Unterstützung der im Betrieb anwesenden Personen. Das bedeutet, dass Brandschutzhelfer sowohl theoretisch, als auch praktisch dazu ausgebildet sind, im Falle eines Brandes richtig zu handeln. Dazu gehört das Verhalten bei einer Evakuierung, der Umgang mit dem Feuerlöscher und das Informieren der Mitarbeitenden.
Grundsätzlich haben Brandschutzhelfer im Betrieb eine unterstützende Funktion gegenüber dem Brandschutzbeauftragten. Während dieser den betrieblichen Brandschutz organisiert, müssen Sie als Brandschutzhelfer nur das bereits bestehende Konzepte umsetzen und Ihren Kollegen bei Fragen oder Problemen helfen. Der Brandschutzbeauftragte ist also eher für vorbeugende Maßnahmen zuständig. In diesem Bereich ist Ihre Unterstützung als Brandschutzhelfer insofern gefragt, dass Sie Ihre Kollegen über Brandschutzmaßnahmen informieren und über das richtige Verhalten im Brandfall aufklären. Ihr Einsatz kommt dann vor allem im tatsächlichen Falle eines Brandes.
Abgesehen davon, dass es natürlich sinnvoll ist, Mitarbeitende für den Brandschutz zu sensibilisieren, ist eine derartige Ausbildung auch gesetzlich vorgeschrieben. So wird es im Arbeitsschutzgesetz §10, in der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” und in der DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182) vorgeschrieben
Als Mindestanforderung legt der Gesetzgeber hier 5% der Mitarbeitenden fest. Jedoch ist dieser Anteil relativ, da auch Ausfälle durch Urlaubstage, Krankheitsfälle und Elternzeit in Betracht gezogen werden müssen. Deswegen müssen Sie die Anzahl also betriebsspezifisch anpassen. Denn insbesondere in Schichtbetrieben kann bei nur 5% nicht garantiert werden, dass stets ein Brandschutzhelfer im Betrieb anwesend ist. Also muss man entweder bei der Planung genau darauf achten, oder von vornherein mehr Mitarbeitenden ausbilden.
Außerdem sollten Sie berücksichtigen, dass sich nicht nur betriebskundige Personen im Betrieb aufhalten können. Denn ist möglich, dass beispielsweise auch Besucher, Lieferanten oder andere Dienstleister im Brandfall anwesend sind. Und diese haben dann wahrscheinlich nicht die nötige Orientierung, um sich automatisch zum nächstgelegenen Ausgang zu bewegen. Daher ist es auch notwendig, Fluchtwege entsprechend zu kennzeichnen
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Brandschutzbeauftragte/r
Der Brandschutzbeauftragte nimmt eine besondere Stellung in der Brandschutzorganisation eines Unternehmens ein. Er ist für alle Beteiligten im Unternehmen der Ansprechpartner für Fragen und Belange bzgl. des Brandschutzes. In seiner Kernfunktion unterstützt und berät er den Unternehmer bei allen drei Arten des Brandschutzes
Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung wird der Brandschutzbeauftragte bestellt. Der Brandschutzbeauftragte untersteht direkt der Geschäftsleitung und nimmt die Funktion in der Gesamtverantwortung des Unternehmers war.
Um seine Arbeit gewissenhaft ausführen zu können, müssen dem Beauftragten sowohl die notwendige Arbeitszeit als auch die erforderlichen Materialien und Informationen wie das Brandschutzkonzept zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund der stetigen Veränderungen in Bezug auf Sicherheitstechnik, Brandgefährdungen oder neuer gesetzlichen Anforderungen, muss der Unternehmer dem Beauftragten die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen. Bereits jetzt ist eine Fortbildungsverpflichtung von 16 Unterrichtseinheit von je 45 definiert.
Abgesehen von der Anforderung, dass Brandschutzbeauftragte persönlich und fachlich geeignet sein müssen, gibt es keine gesetzlich festgelegten Ausbildungsbestimmungen für diese Aufgabe. Gemäß der Landesbauordnungen ist i.d.R die Ausbildungsanforderung mit den verantwortlichen Brandschutzdienststellen abzustimmen. DGUV 205-003
Als Brandschutzbeauftragte können interne ausgebildete Mitarbeiter oder externe Dienstleister eingesetzt werden. In beiden Fällen ist der Name des Brandschutzbeauftragten auf Verlangen der verantwortlichen Dienststelle zu melden.